Die telemedienrechtlichen Anbieterkennzeichnungspflichten werden von Anbietern häufig
unter der Überschrift „Impressum" erfüllt. Genau genommen handelt es sich aber nicht um
ein Impressum im presserechtlichen Sinn. Vielmehr geht es um Informationen, die Handelsunternehmen
im traditionellen Rechts- und Geschäftsverkehr beispielsweise auf Geschäftsbriefen
ohnehin seit langem erfüllen müssen. Diese Anbietertransparenz muss auch im elektronischen
Geschäftsverkehr gewährleistet sein. Statt von einem „Impressum" ist daher im
Folgenden von der „Anbieterkennzeichnung" die Rede...
Für weiterführende Informationen stellen wir Ihnen ein PDF zum Download zur Verfügung.
PDF zur Impressumspflicht